Nachdem es ja doch massive Kritik an der FSK 6 – Freigabe für Keinohrhasen gab, wurde am 31. Januar 2008 durch den Appellationsausschuss, der höchsten und abschließenden Instanz der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die Freigabe auf FSK 12 festgelegt. Kritik kam unter anderem von der obersten Landesjugendbehörde Schleswig-Holstein, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, der obersten Landesjugendbehörde Hessen, sowie dem Hessischen Sozialministerium.
So heißt es nun:
Der Appellationsausschuss fällte nun nach ausführlicher Diskussion über mögliche Wirkungen des Films die Entscheidung, ihn ab zwölf Jahren freizugeben, weil die Erziehung von 6- oder 7- jährigen Kindern beeinträchtigt werden könnte.
Die Entscheidung tritt mit sofortiger Wirkung, ab dem 1. Februar 2008, in Kraft. Im Kern stützt sich die Begründung des Appellationsausschusses darauf, dass die Sprache im Film häufig mit sexualisierten, derben Ausdrucksweisen durchsetzt ist.
Dabei ist nicht zuletzt von Bedeutung, dass 6- oder 7-jährige Kinder lediglich rudimentäre Vorstellungen von Sexualität haben.
Es ist nicht auszuschließen, dass die immer wieder verwandten derben, sexualisierten Worte und Begriffe Kinder irritieren, verstören oder in ihnen falsche Vorstellungen wecken, auch weil sie diese Begriffe zumindest teilweise nur in Ansätzen und gelegentlich überhaupt nicht verstehen dürften.
Quelle: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
So ganz weiß ich nicht, was ich davon halten soll. Wir reden schließlich davon, dass der Film bereits seit 20. Dezember 2007, also seit über 6 Wochen, in den deutschen Kinos läuft. Dabei haben ihn bereits knapp 4 Millionen Kinozuschauer gesehen.
Aber wenn die Leute in den Ministerien nun besser schlafen können …

